Steuerberater C. Kaik

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Betriebsprüfungen

Wir vertreten unsere Mandanten bei Betriebsprüfungen des Finanzamtes und der Sozialversicherungsträger.

Grundlage für die Betriebsprüfungen des Finanzamtes ist die Betriebprüfungsordnung.

Wer geprüft wird entscheidet das Finanzamt nach pflichtgemäßem Ermessen. Dabei sind vor allem die Größenklassen, die steuerlichen Sachverhalte, etwaige Verluste oder unplausible Zahlen ausschlaggebend für die Auswahl.

Geprüft werden soll in den Geschäftsräumen oder den Wohnräumen des Steuerpflichtigen. Sollte dort kein angemessener Ort vorhanden sein, so ist an Amtsstelle zu prüfen. In Berlin machen allerdings viele Prüfer von der Ausnahmeregelung Gebrauch und prüfen beim Steuerberater, da sie dort am schnellsten Auskünfte und Klärung erhalten.

Im Rahmen einer Schlussbesprechung sind die Prüfungsergebnisse dem Steuerpflichtigen bekannt zu geben. Häufig können in der Schlussbesprechung noch offene Punkte geklärt werden.

Gegen den Prüfungsbericht können dann auch später noch Einwendungen erhoben werden. Sollte es zu keiner Einigung mit dem Prüfer kommen, so kann danach noch gegen die Steuerbescheide Einspruch eingelegt bzw. Klage eingereicht werden.

Kontaktdaten Kanzlei

Sie erreichen unser Steuerbüro unter:

Tel.: +49 (0)30 627 09 35 5
Fax: +49 (0)30 627 09 35 6

E-Mail: kanzlei@stb-kaik.de

 

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Terminvereinbarung

Nachfolgend können unsere Mandanten eine Onlineberatung buchen.

Bitte wählen Sie als Ansprechpartner Herrn StB Christian Kaik oder Frau Ines Kebeiks und einen Termin aus.

Beratungen finden über die Videokonferenzlösung von ecosero statt.

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