
Top-Nachricht
Das FG Köln entscheidet, dass auch Kosten eines hälftig als Wohnzimmer genutzten Arbeitszimmers abgesetzt werden können. Damit wird das strikte Aufteilungsgebot des § 12 EStG weiterhin aufgeweicht. Wenn Sie Fragen dazu haben, dann vereinbaren Sie bitte einen Termin.
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